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BGBl.-Modellprojekt
Teil I und Teil II, Oktober 1990 bis Dezember 1997
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BGBl.-Modellprojekt Teil I und Teil II, Oktober 1990 bis Dezember 1997, mit Volltextsuche und systematischer Erschließung Internet-Ausgabe: Makrolog GmbH (Wiesbaden) Wissenschaftliche Begleitung: Prof. Dr. Maximilian Herberger, Institut für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes
Bundesgesetzblatt 1996 Teil I Seite 1018
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Gesetz
zur Feststellung des Bedarfs von Magnetschwebebahnen
(Magnetschwebebahnbedarfsgesetz - MsbG)
Vom 19. Juli 1996
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Baubedarf
Es besteht Bedarf für den Neubau einer Magnetschwebebahnstrecke
von Berlin nach Hamburg über Schwerin. Die Feststellung des Bedarfs ist für
die Planfeststellung nach § 2 des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
verbindlich.
§ 2
Vereinbarung
Die Durchführung der in dieses Gesetz aufgenommenen Maßnahme und
deren Finanzierung bedürfen einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den
privaten Projektträgern über die Verteilung der Investitions- und Betriebslasten.
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im
Bundesgesetzblatt verkündet.
Berlin, den 19. Juli 1996
Der Bundespräsident
Roman Herzog
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister für Verkehr
Wissmann
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