Ich benötige die Information, ob die Türkei dem Warschauer
Abkommen beigetreten ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige die Information, ob die Türkei dem Warschauer
Abkommen (Abk. zur Vereinheitlichung von Regeln über die Befürderung
im internationalen Luftverkehr) beigetreten ist. Ggf. wäre ein
Fundstellennachweis sehr hilfreich.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir möglichst kurzfristig
weiterhelfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen W. V.
Sehr geehrter Herr V,
Ihre Anfrage bezieht sich auf das "Abkommen vom 12. Oktober 1929 zur
Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Lufverkehr".
Es ist in Deutschland in Kraft getreten am 29.12.1933 (RGBl 1933 II 1039).
Zu diesem Abkommen existert noch das "Protokoll vom 28.08.1955 zur Änderung
des Abkommens vom 12.10.1929", das in Deutschland am 01.08.1963 in Kraft
getreten ist (BGBl 1964 I 1295).
Darüberhinaus ist am 18.09.1961 ein Zusatzabkommen beschlossen worden.
Es ist in Deutschland am 31.05.1964 in Kraft getreten (BGBl 1964 II 1317)
Ausweislich des amtlichen Fundstellenachweises B, abgeschlossen am
31.12.1996, ist die Türkei dem Abkommen in der Fassung des Protokolls vom
28.08.1955 beigetreten, wodurch auch das Abkommen selbst in Kraft gesetzt wurde.
Somit sind sowohl das Abkommen als auch das Änderungsprotokoll in der Türkei
am 23.06.1978 in Kraft getreten (BGBl. 1978 II 950).
Dem Zusatzabkommen ist die Türkei meines Wissens jedoch bis heute nicht
beigetreten.
MfG Iris Speiser
[01.12.97] |