Juristisches Internetprojekt Saarbrücken (http://www.jura.uni-sb.de)
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Ist Erziehungsgeld bei der Bemessung von Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung anzusehen?Sehr geehrte Damen und Herren, erst einmal möchte ich Ihnen zu diesem Projekt gratulieren, ich finde Ihre Seiten sehr informativ. Auch die Suchfunktion ist sehr hilfreich. Leider bin ich für mein Problem trotzdem nicht ganz zum Ziel gekommen. Und zwar besteht folgender Sachverhalt: Ich war am Anfang des Jahres für einige Monate arbeitslos. Das Arbeitsamt bewilligte mir Arbeitslosengeld unter Zugrundelegung von Steuerklasse 4, obwohl auf meiner Lohnsteuerkarte die Klasse 3 eingetragen ist. Meine Frau bezog in dieser Zeit Erziehungsgeld. Sie war vor dem Erziehungsgeldbezug erwerbstätig. Gegen diese Einstufung habe ich Widerspruch eingelegt,da ich nicht nachvollziehen konnte, daß es sich hierbei um die "zweckmäßige Steuerklassenwahl" gehandelt hat. Der Widerspruch wurde abgelehnt. Kern der Begründung ist, daß "nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes dem Erziehungsgeld nicht jeglicher Lohnersatzcharakter abgesprochen werden kann". Deshalb wurde das von meiner Frau vor dem Erziehungsgeldbezug erzielte Einkommen bei der Steuerklasseneinteilung herangezogen. Ich erhoffte mir nun, auf Ihrem Server einschlägige Urteile ausfindig machen zu können, da das Arbeitsamt mir kein Aktenzeichen genannt hat ("Dazu sind wir nicht verpflichtet."). Ich fand jedoch kein entsprechendes Urteil. Lediglich in einem Urteil fand ich gewisse Parallelen, jedoch kam dort das BSG zu der Auffassung, daß Erziehungsgeld KEINE Lohnersatzleistung ist (http://www.jura. uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BSG/pm33-97.htm). Ich habe nun folgende Frage: Kennen Sie Urteile des BSG, die die Auffassung des Arbeitsamtes stützen? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir antworten würden (egal ob Sie mir nun weiterhelfen können oder nicht). Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. M. D.
[05.12.97] |