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Ich suche seit einiger Zeit die Fassung des §175 StGB vor 1975.
Liebe Redaktion!
Mein Name ist Maximilian von B.! Ich suche seit einiger Zeit die Fassung
des §175 StGB vor 1975. Leider bin ich nicht fündig geworden (selbst
auf Eurer Site nicht!). Wenn ihr mir diese Fassung mailen könntet oder mir
sagen könntet, wie ich rankomme wäre ich euch sehr dankbar!
In Hoffnung auf baldige Antwort, Maximilian von B.
Sehr geehrter Herr von B,
der § 175 StGB ist durch das 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom
31.05.1994 aufgehoben worden (BGBl. I 1168).
Vorher galt § 175 in der Fassung des 4. Strafrechtsreformgesetzes vom
23.11.1973 (BGBl. I 1725):
"§ 175 Homosexuelle Handlungen
(1) Ein Mann über achtzehn Jahre, der sexuelle Handlungen an einem
Mann unter achtzehn Jahren vornimmt oder von einem Mann unter achtzehn Jahren an
sich vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Das Gericht kann von einer Bestrafung absehen, wenn
- der Täter zut Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war oder
- bei Berücksichtigung des Verhaltens desjenigen, gegen den sich die Tat
richtet, das Unrecht der Tat gering ist."
Davor galt § 175 StGB in der Fassung des 1. Srafrechtsreformgesetztes
vom 25.06.1969 (BGBl. I 645):
"§ 175 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird
bestraft,
- Ein Mann über achtzehn Jahre, der mit einem anderen Mann unter
einundzwanzig Jahren Unzucht treibt oder sich von Ihm zur Unzucht mißbrauchen
läßt,
- ein Mann, der einen anderen Mann unter Mißbrauch einer durch ein
Dienst-, Arbeits- oder Unterordnungsverhältnis begründeten Abhängigkeit
bestimmt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen
zu lassen,
- ein Mann, der gewerbsmäßig mit Männern Unzucht treibt oder
von Männern sich zur Unzucht mißbrauchen läßt oder sich
dazu anbietet.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist der Versuch strafbar.
(3) Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig
Jahre alt war, kann das Gericht von Strafe absehen."
MfG Iris Speiser
[08.12.97] |