Der BGH hat vor einiger Zeit den Banken verboten Kontoauflösungsgebühren
zu verlangen.
Lieber Carsten,
ich weiß leider nicht genau, welche Entscheidung Sie meinen. Der BGH
hat in den letzten Monaten einige Entscheidungen zu Gebührentatbeständen
im Bankverkehr getroffen. Vielleicht findet sich die gesuchte bei unseren
Pressemitteilungen.
Bundesgerichtshof beanstandet Entgeltklauseln der Banken
http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/zivil/entgelt.html
Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig
http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/zivil/kreditk.html
Keine Bankgebühren für Freistellungsaufträge
http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/zivil/freist.html
Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung
http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/zivil/zinsen.html
MfG Iris Speiser