Juristisches Internetprojekt
Saarbrücken
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Unter welchen Umständen kann Sozialhilfe im Ausland gewährt werden?Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben hier auf den Philippinen einen deutschen Landsmann, der frueher einmal verbeamteter Lokfuehrer war. Er ist in Not. Soweit uns hier bekannt ist, hat die Deutsche Botschaft noch nie Sozialhilfe gezahlt. Aus Ihrem Artikel entnehme ich aber, das es doch moeglich ist als Deutscher im Ausland Sozialhilfe zu bekommen. Meine Frage an die Redaktion: Wo wird die Sozialhilfe beantragt? Bei der Botschaft oder in Deutschland, wo der Mann zuletzt polizeilich gemeldet war? Was muss bei der Antragstellung beruecksichtigt werden? Ihrer freundlichen Antwort sehen wir mit Interesse entgegen. Im Auftrag. Juergen W.
[22.01.98] |