Ausbildung vor Wehrdienst
Guten Tag,
Ich habe eine Frage an Sie :
Ist es wahr, dass es Gesetz verabschiedet wurde, nach dem ein Abiturient
nicht zum Wehrdienst oder Zivildienst gezogen werden kann, wenn er einen
Ausbildungsplatz und damit verbunden einen Ausbildungsvertrag
abgeschlossen hat ??
M.f.G
Oliver B.
Sehr geehrter Herr B.,
Die Heranziehung zur allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland ist geregelt im Wehrpflichtgesetz.
Dieses Gesetz ist im Internet abrufbar unter
http://www.refact.de/cgi-bin/rda_inh2.cmd?321 (Stand: BGBl. 1997, S. 726 vom 03.04.1997)
Ein Wehrpflichtiger kann unter bestimmten Umständen vom Wehrdienst zurückgestellt werden.
Dies ist in § 12 des WpflG geregelt http://www.refact.de/cgi-bin/rda_text.cmd?94510&&
Auch das Bundesministerium unterhält eine Web-Seite mit Informationen zu Bundeswehr und
Wehrpflicht unter http://www.bundeswehr.de/bundeswehr/index.htm
Auf der Seite "Wegweiser durch die Wehrpflicht"
(http://www.bundeswehr.de/bundeswehr/grundlagen/wegweiser.htm)
finden Sie auch Angaben zum Vorgehen bei bereits bestehenden Ausbildungsverhältnissen.
Falls Sie zu diesem Thema weitergehende Informationen benötigen, wenden Sie sich gegebenenfalls an
Ihr zuständiges Kreiswehrersatzamt.
MfG Iris Speiser
[02.03.98] |