Ich habe eine Frage zum Konkursrecht
Sehr geehrte Herren!
Ich bin ein Student der Betriebswirtschaftsfakultät der Staatsuniversität in
Torino (Italien) und ich bin beschäftigt mit einer Doktorarbeit über das
Konkursrecht in Deutschland.
Ich möchte wissen, ob der Verwalter nach der Gesamtvollstreckungsordnung
mehrere Verteilungen (wie bei der Konkursordnung) machen kann oder ob er nur
eine Verteilung zwischen der Gläubigern erledigen soll.
Ich danke Ihnen im Voraus.
P.P.
Sehr geehrter Herr P.!
Ihre Anfrage ist nicht so einfach zu beantworten, da sie nicht zu erkennen
gibt, auf welches Recht der Gesamtvollstreckung sie sich bezieht. Die
gesetzliche Regelung der Gesamtvollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland
stellt sich derzeit etwas kompliziert dar. Bis zum 1.1.1999 gelten in der
Bundesrepublik Deutschland drei Gesamtvollstreckungsrechte: in den alten
Bundesländern die Konkursordnung und die Vergleichsordnung, in den neuen
Bundesländern die aus dem Recht der DDR übernommene
Gesamtvollstreckungsordnung. Ab dem 1.1.1999 gilt dann in der gesamten
Bundesrepublik die Insolvenzordnung.
Die Insovenzordnung regelt das Verteilungsverfahren in den §§ 187 ff. Danach
kann es zu mehreren Verteilungen kommen. Den Text der Insolvenzordnung können
Sie im Internet unter der folgenden URL erreichen:
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/gesetze/insolvo/insfram2.htm
Über die Gesamtvollstreckung aus dem Recht der DDR kann ich Ihnen keine
Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
H. Rüßmann
[19.03.98] |