Sehr geehrter Herr A,
leider muß ich Ihnen mitteilen, daß uns das
Rechtsberatungsgesetz verbietet, Rechtsberatung zu erteilen. Ich kann Ihnen
daher nur raten, einen Notar aufzusuchen, der Sie sicher kompetent beraten kann
und Ihnen dann gegebenenfalls auch bei der Errichtung des Testaments behilflich
ist. Auch ein Anwalt kann Ihnen sicher entsprechende Auskünfte erteilen.
Ich bedauere es, Ihnen nicht weiterhelfen zu können.
MfG Iris Speiser