Juristisches Internetprojekt
Saarbrücken
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Ist die Zahlform des Urlaubsgelds eine freie Entscheidung des Arbeitgebers?ich bin seit vielen Jahren in einer Filiale (Discount-Klamotten) als Einzelhandelskauffrau tätig. Bisher haben ich und meine Kolleginnen netto 200,- DM Urlaubsgeld. Dieses Jahr erhielten wir 100,- DM und ein Schreiben, in dem der Arbeitgeber mitteilte, daß die andere Hälfte in Form eines Geschenkgutscheins für unser Geschäft ausgezahlt wird. Ist Urlaubsgeld nicht zur freien Verwendung? Kann ich auf Barzahlung bestehen? Bitte Antworten sie mir... Ciao, Ute
[22.08.97] |