Juristisches Internetprojekt
Saarbrücken
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Gerüchteweise habe ich gehört, daß es ein BVG Urteil zu dem genannten Thema gibt, aus dem hervorgeht, daß es verfassungswidrig ist, wenn vorläufig Festgenommene Personen für ihre Nahrung aufkommen müssenSehr geehrte Frau Speiser, gerüchteweise habe ich gehört, daß es ein BVG Urteil zu dem genannten Thema gibt, aus dem hervorgeht, daß es verfassungswidrig ist, wenn vorläufig Festgenommene Personen für ihre Nahrung aufkommen müssen. Ist Ihnen ein Urteil in dieser Richtung bekannt? Wenn ja, mailen Sie es mir bitte. Vielen Dank im Voraus gez. Chr. W.
[28.07.98] |