Juristisches Internetprojekt
Saarbrücken
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Es soll ein Grundsatzurteil des BGH existieren, wonach ein Arzt gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht mehr der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt, wenn der Tod des betreffenden Patienten eingetreten ist.Sehr geehrte Damen und Herren, durch den Herrn Christian Alberts von der Uni Düsseldorf wurde mir per e-Mail Ihre /BGH/strafrecht/index.html empfohlen, um meine Frage zu klären. Jedoch konnte ich kein entsprechendes Grundsatzurteil des BGH finden. Eventuell könnten Sie mir weiterhelfen. Es soll ein Grundsatzurteil des BGH existieren, wonach ein Arzt gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht mehr der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt, wenn der Tod des betreffenden Patienten eingetreten ist. Es wird, so soll die Begründung in etwa lauten, dem Verstorbenen unterstellt, daß er ein Interesse zur Aufklärung der Umstände seines Todes hat und somit, wenn er es könnte, den Arzt von der Schweigepflicht gem. §§ 52ff. StPO entbinden würde. Ist Ihnen ein derartiges Urteil bekannt ?
Ich bedanke mich im voraus für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Christian S.
[04.08.98] |