Juristisches Internetprojekt
Saarbrücken
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Wie steht es mit der Gleichbehandlung (im Bezug auf Lohn/Gehalt) von stud. TeilzeitkräftenSehr geehrte Damen und Herren, ich bin als studentische Teilzeitkraft in einem dt. Unternehmen beschäftigt
und habe davon
gehört, daß eine Teilzeitkraft "lohntechnisch" nicht schlechter
gestellt
werden darf als eine in gleicher Position beschäftigte Vollzeitkraft.
Dazu würde ich mich gerne näher informieren (z. B. ob und
wie lange man
Ansprüche rückwirkend geltend machen kann) und benötige
deswegen Adressen bzw.
Telefonnummern von Ansprechpartnern.
Mit freundlichen Grüßen,
V. S.
Sehr geehrter Herr S., |