Sehr geehrter Herr K.,
der Unterschied ergibt sich bereits aus dem Wortlaut:
Die sogenannten "Deutschengrundrechte" stehen nur deutschen Staatsbürgern
zu, die "Jedermannsgrundrechte" eben jedermann. Dies bedeutet jedoch nicht,
daß Ausläder im Bereich der Deutschengrundrechte keinen Schutz
genießen.
In der Regel kann der Ausländer fast den selben Schutz über
Artikel 2 GG erreichen, der ja ein Jedermannsrecht ist.
Falls Sie sich näher für dieses Problem interessieren, würde
ich Ihnen raten, ein Lehrbuch zum Staatsrecht oder einen Kommentar zum
Grundgesetz zu konsultieren. Entsprechende Literatur finden Sie in Universitätsbibliotheken
oder juristischen Bibliotheken.
MfG Iris Speiser
[18.08.98]