Sehr geehrter Herr O.,
Sei meinen vermutlich das Urteil, das das Berliner Landgericht erlassen
hat.
Einen ausführlichen Bericht darüber finden SIe z.B. in der
RP-Online unter http://www.rp-online.de/sportnews/980831/doping_berlin.shtml
Etliche Berichte zu diesem Verfahren finden Sie auch in der Online-Ausgabe
der Berliner Morgenpost,
(http://www.berliner-morgenpost.de/bm/index.html) wo Sie im Archiv
unter entsprechenden Stichworten rechercherien Können.
Leider veröffentlichen wir beim Juristischen Internetprojekt keine
Urteile oder Pressemitteilungen des Ladgerichts Berlin; das Gericht ist
meines Wissens auch noch nicht im Internet mit eigenen Seiten vertreten.
Da die Entscheidung noch sehr neu ist, ist diese auch noch nicht in
Zeitschriften o.Ä. veröffentlicht; selbst das Aktenzeichen liegt
mir noch nicht vor.
Sie können aber natürlich versuchen, die Entscheidung direkt
beim LG Berlin anzufordern (falls Sie das Aktenzeichen irgendwo finden,
geht das sogar recht schnell). Man wird Ihnen allerdings Kopierkosten in
Höhe von DM 1 Pro Seite in Rechnung stellen.
Die Adresse können Sie gegebenenfalls der Seite http://www.borgelt.de/Gerichte.htm
entnehmen.
MfG Iris Speiser
Sehr geehrte Frau Speiser,
Vielen Dank für Ihre Mühe. Ihre Internet-Links haben mir geholfen.
Hauptsächlich ging bzw. geht es mir um die Frage, ob demjenigen
die
Körperverletzung auch zurechenbar ist, der das Doping verabreicht
und ob
hier Eventualvorsatz zu unterstellen ist (was der Fall war).
Insofern waren mir Ihre Links schon mal als Einstieg eine gute Hilfe.
Vielen Dank,
M. O.
[01.09.98]