Sehr geehrter Herr B.,
leider muß ich Ihnen mitteilen, daß wir uns außerstande
sehen, Ihnen weiterzuhelfen, da uns das Rechtsberatungsgesetz verbietet,
im konkreten Einzelfall Rechtsberatung zu erteilen. Darüberhinaus
erfordert eine vollständige und kompetente Beantwortung Ihrer Fragen
umfassende Kenntnis des Sachverhalts. Die Angabe in Ihrer E-Mail sin dazu
wohl nicht ausreichend.
Da es im Arbeitsrecht - insbesondere im Bereich Kündigungsschutz
- teilweise sehr kurze Fristen gibt, deren Einhaltung zur Wahrung bestimmter
Rechte immens wichtig ist, würde ich Ihnen dringend raten, einen Anwalt
für Arbeitsrecht zu konsultieren. Dort wird man Sie sicher kompetent
beraten und gegebenenfalls gleich die erforderlichen Schritte einleiten
können.
Gegebenenfalls kann Ihnen auch die zuständige Gewerkschaft weiterhelfen,
falls Sie dort Mitglied sind.
Ich bedauere es außerordentlich, Ihnen keine positivere Antwort
geben zu können.
MfG Iris Speiser
[02.09.98]