K. W.
Sehr geehrter Herr W.,
Sie suchen das folgende Urteil des BGH, 5. Zivilsenat vom 6. März 1998,
Az: V ZR 298/96
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Nachfolgend Orientierungssatz und Fundstellennachweis:
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BGH 5. Zivilsenat Urteil vom 6. März 1998 V ZR 298/96
BGB § 313
Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages aufgrund der
Schwarzgeldzahlung eines Dritten
Weiß der Käufer eines Grundstücks bzw einer Eigentumswohnung, daß der
Verkäufer zum Vertragsschluß nur bereit ist, weil ein wirtschaftlich am
Zustandekommen des Vertrages interessierter Dritter zu einer
Schwarzgeldzahlung bereit ist, liegt ein zusammengesetztes einheitliches
Rechtsgeschäft vor, das vollständig beurkundet werden muß. Wird die
Schwarzgeldzahlung nicht beurkundet, ist der Kaufvertrag wegen
Unterverbriefung des Kaufpreises formnichtig.
NJW-RR 1998, 950-951 (red. Leitsatz und Gründe)
NZM 1998, 341-342 (red. Leitsatz und Gründe)
Rechtszug
vorgehend KG Berlin 1. August 1996 8 U 760/96
vorgehend LG Berlin 21. November 1995 32 O 357/95
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Werner Huebner