Vorfälligkeitsentschädigung - Berechnung des
tatsächlichen Zinsschadens
Ich habe von einem Entscheid des BGH (?) gehört, der grundsätzliche
Aussagen zu Berechnung des "Tatsächlichen Zinsschadens - Vorfälligkeitsentschädigung"
trifft.
Können Sie mir weiterhelfen ???
Sehr geehrter Herr B,
das von Ihnen angesprochene BGH-Urteil liegt noch nicht in schriftlicher
Form vor. Es wird wohl erst in ein paar Wochen im Volltext veröffentlicht
werden und dann in den einschlägigen juristischen Zeitschriften zu finden
sein.
Inzwischen liegt mir aber eine Pressemitteilung des BGH vor, in der eine
Zusammenfassung des Urteilsspruchs wiedergegeben ist. Sie finden die
Pressemitteilung auf dem Server des Juristischen Internetprojekts Saarbrücken
unter
http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/zivil/zinsen.html
MfG Iris Speiser [09.07.97] |