Gibt es irgendwo ein Urteil wonach Kinder ab 19.00 in
der Wohnung zu sein haben?
Sehr geehrte Mitarbeiter,
gibt es irgendwo ein Urteil das bestätigt. daß Kinder ab
19.00 in der Wohnung zu sein haben und aus rücksicht auf andere Mieter ab
diesem Zeitpunkt nicht mehr im Hof, der zum Spielplatz ausgebaut wurde spielen dürfen.
- Sicherlich nicht -
Eine Mieterin in unserem Miethaus behauptet dieses jedoch und verlangt
daher ab 19.00 RUHE. Ich wäre ihnen sehr verbunden wenn Sie mir ein
enstsprechendes Urteil, bzw. einen Entscheid für die Rechte der Kinder
zukommen lassen könnten.
Mit freundlichen Grüßen Mario H.
Sehr geehrter Herr H,
mir ist kein Urteil bekannt, in dem eine Zeitgrenze für Kinderspielen
im Hof bei 19.00 Uhr festgelegt wurde. Da derartige Gerichtsverfahren jedoch
meist nur eine Instanz vor dem Amtsgericht durchlaufen und oft mit einem
Vergleich enden, werden solche Entscheidungen oft nicht veröffentlicht. Aus
dem Nichtauffinden einer solchen Entscheidung kann daher nicht der Schluß
gezogen werden, daß keine existiert. Darüberhinaus entscheiden die
Gerichte regional sehr unterschiedlich.
Grundsätzlich läßt sich aber folgendes sagen: das Spielen
von Kindern im Hof ist außerhalb der Ruhezeiten grundsätzlich zu
dulden, solange sich der Lärmpegel im "sozialadäquaten"
Rahmen bewegt. Die Ruhezeiten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Weiterhin kannn maßgeblich sein, ob es sich um ein reines Wohngebiet oder
um ein Mischgebiet handelt und. Auch Regelungen im Mietvertrag können eine
Rolle spielen.
Um zu erfahren, was in Ihrem konkreten Fall als ortsüblich anzusehen
ist, wenden Sie sich am besten an den örtlichen Mieterschutzbund.
MfG Iris Speiser [05.08.97] |