Juristisches Internetprojekt Saarbrücken (http://www.jura.uni-sb.de)
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Kann gegen einen deutschen Staatsbürger in Deutschland gem.., §§ 316 § 224 d tschechisches Strafgesetz, eine Strafe mit Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden?Sehr geehrte Damen und Herren, uns stellt sich in einer juristischen Diskussion folgende Frage: Kann gegen einen deutschen Staatsbürger, welcher in der CZ alkoholisiert mit einem PKW am Strassenverkehr teilnimmt (ueber 1,3 Promille) in Deutschland gem., §§ 316 I u. II, 69, 69a StGB, § 224 d tschechisches Strafgesetz, § 7 II 1. Alternative Nr. 1 StGB eine Strafe mit Entzug der Fahrerlaubnis gem. § 111 a Abs. 1 u. 3 StPO und § 69 Abs. 1 StGB verhängt werden. Hier geht es nicht um eine Rechtsberatung in einem konkreten Fall, sondern um Erfassung einer herrschenden Meinung zu einer vorgegebenen Konstellation in einer Diskussion. Hierzu sammeln wir Meinungen/Haltungen unterschiedlichster Quellen. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn Sie die Haltung Ihrer Institution oder auch Ihre ganz persönliche Meinung zu den vorgegebenen Punkten abgeben/mitteilen würden. Vielen Dank für Ihre Bemühungen Mit freundlichen Gruessen gez. Peter H.
[31.10.97] |