IT-Einsatz in der Berliner Justiz
(Stand: August 2004)
1. Überblick
1.1 Ziele des IT-Einsatzes
Der Einsatz von Informationstechnik dient der Erfüllung der Kernaufgaben der Justiz durch Unterstützung, Beschleunigung und Erleichterung von Geschäftsabläufen und Automatisierung von standardisierten Tätigkeiten. Zukünftig wird daneben die Erleichterung und Verbesserung der internen und externen Kommunikationsbeziehungen der Justiz eine wesentliche Rolle spielen. Deshalb wird mit dem flächendeckenden Aufbau einer weitgehend standardisierten modernen informationstechnischen Infrastruktur eine entscheidende Grundvoraussetzung für den elektronischen Rechtsverkehr geschaffen.
Der Einsatz von Informationstechnik ist für die Funktionsfähigkeit der Berliner Justizbehörden und Gerichte inzwischen unabdingbar. Bestehende Personaldefizite und teilweise erhebliche Arbeitsreste erfordern dringend eine weitere Verbesserung der Effektivität der Geschäftsprozesse. Auch die notwendige weitere Optimierung bzw. Reorganisation von Geschäftsprozessen bedarf als Grundvoraussetzung einer flächendeckenden modernen IT-Ausstattung.Ausgerichtet an diesem Ziel werden alle in Betracht kommenden Arbeitsplätze der Berliner Justiz mit einer standardisierten IT-Infrastruktur ausgestattet. Neben flächendeckend vernetzten Bildschirmarbeitsplätzen mit Standardfunktionen für Texterstellung, e-Mail, Bürokommunikation, Internetrecherche etc. werden zur passgenauen informationstechnischen Unterstützung der verschiedenen Fachbereiche leistungsfähige IT-Fachverfahren eingesetzt.
1.2 Stand der Zielerreichung
Die Entwicklung des Ausstattungsgrads der Berliner Justiz mit Bildschirmarbeitsplätzen bezogen auf die IT-ausstattungsfähigen Arbeitsplätze in der laufenden Legislaturperiode stellt sich wie folgt dar:
2002
2003
2004
2005 (Ziel)
2006 (Ziel)
61,5 %
68,8 %
77,8 %
85-90 %
95-100 %
An diesen Bildschirmarbeitplätzen wird inzwischen eine Vielzahl von geeigneten IT-Fachverfahren eingesetzt (siehe unter Ziffer 2. Schwerpunkte des IT-Einsatzes).
1.3 Strategien zur weiteren Zielerreichung
In den Strafverfolgungsbehörden, den Fachgerichtsbarkeiten und für die Justizvollzugsanstalten wurden zentrale IT-Stellen geschaffen.
Im Rahmen des Projekts IMOG – R (Realisierung des Masterplans für Informationsmanagement in der ordentlichen Gerichtsbarkeit) wurde:
Ø die zentrale IT-Serviceeinheit für die ordentliche Gerichtsbarkeit (ITOG) geschaffen,
Ø mit der Umsetzung eines einheitlichen IT-Infrastrukturkonzepts basierend auf einem Server-Based-Computing Modell begonnen sowie
Ø das einheitlichen IT-Fachverfahrens der ordentlichen Gerichtsbarkeit AULAK auf zukünftige Anforderungen (z.B. des elektronischen Rechtsverkehrs) planerisch ausgerichtet.
Der Datenaustausch zwischen den Berliner Justizstandorten erfolgt über die vom Land Berlin zur Verfügung gestellte Netzinfrastruktur des MAN. Eine weitere Vereinheitlichung der eingesetzten Serverrechner sowie der an den Arbeitsplätzen installierten Endgerätetechnik (multifunktionales Endgerät bzw. zukünftig überwiegend thin client) ist notwendig, um Betriebskosten (insbesondere Betreuungsaufwände) senken zu können.
Bei der Anwendungsentwicklung wird der Übernahme fertiger IT-Verfahren Vorrang gegenüber Eigenentwicklungen eingeräumt. Beispielhaft sind die in den Fachgerichtsbarkeiten, den Registergerichten, den Grundbuchämtern und in den Justizvollzugsanstalten eingesetzten IT-Fachverfahren zu nennen. Soweit fertige Produkte nicht zur Verfügung stehen, wird die Entwicklung im Verbund mit anderen Bundesländern angestrebt. Nur ausnahmsweise sind Eigenentwicklungen begonnen bzw. fortgesetzt worden.
Die Berliner Justiz nimmt in größerem Umfang externe IT-Infrastrukturdienstleistungen über den Landesbetrieb für Informationstechnik (LIT) in Anspruch. Der LIT wird insbesondere im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Umsetzung des Masterplans IMOG umfassend mit der Bereitstellung und dem Betrieb der IT-Infrastukturen betraut.
2. Fachspezifische Schwerpunkte des IT-Einsatzes
2.1 Querschnittsverfahren
Rechnungswesen
Das landesweite Kassenverfahren ProFiskal (jetzt: Neues Berliner Rechnungswesen - NBR) wird im Rahmen des Projektes Justizreform zur dezentralen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel in den nachgeordneten Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem wird der Einsatz von ProFiskal in den Geschäftsstellen der Gerichte vorangetrieben, um die dort anfallenden Zahlungsvorgänge zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Im Rahmen des landesweiten Projekts Kassenkooperation soll die Justizkasse in die ”Kassenwelt” des Landes Berlin (Landeshauptkasse) integriert werden soweit dies fachlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Zur Zeit wird geprüft, ob das justizspezifische Kassenverfahren AJUKA durch zusätzliche Module des Landesverfahrens Profiskal ersetzt werden kann oder ob AJUKA weiterhin als gemeinsames Schnittstellenprogramm sämtlicher Justizfachverfahren kassenspezifische Justizdaten vor der Übergabe in das Landesverfahren ProFiskal zusammenführen soll.
Personalwesen
Das landesweit eingesetzte Verfahren IPV (Integrierte Personalverwaltung) wird bisher wegen der besonderen organisatorischen Strukturen im Personalwesen der Justizverwaltung als reines Abrechnungsverfahren im Justizverwaltungsamt eingesetzt.
In Umsetzung der Ergebnisse der Projekte “Landesämter” (landesweite Zusammenfassung gleichartiger Serviceaufgaben in einem Servicebereich) und “Justizreform” (Schwerpunkt: Dezentralisierung der Fach- und Ressourcenverantwortung auf die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden) wird IPV mit den Modulen Personalservice und Personalwirtschaft in allen Dienstbehörden des Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz eingeführt werden.
Justiz im Internet
Das virtuelle Stadtinformationssystem unter www.berlin.de hat sich mit rd. 9.700.000 Zugriffen (pageviews) im Juni 2004 zu einem der umfangreichsten und meistgenutzten Stadtportale in Deutschland entwickelt. Das innerhalb des Landesauftritts unter www.berlin.de/senjust liegende und (ohne Pressemitteilungen) über 200 Internet-Seiten umfassende Informationsangebot der Berliner Justiz kann mittlerweile durchschnittlich 200.000 pageviews pro Monat und damit eine weitere Steigerung des Interesses um rd. 25 % binnen Jahresfrist verzeichnen. Das Angebot wird ausschließlich durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Justizeinrichtungen gepflegt und ausgebaut. Besonders gut angenommen wird das Informationsangebot der Amtsgerichte (Darstellung von Zuständigkeiten, Verfahrensabläufen, Formularservice etc.) unter www.berlin.de/amtsgerichte.
Berliner Rechtsvorschriften im Intranet
Die Kulturbuch-Verlag GmbH Berlin (www.kulturbuchverlag.de) stellt die von der Senatsverwaltung für Justiz herausgegebenen Berliner Rechtsvorschriften (BRV) - Amtliche Sammlung - im Internet und im Berliner Landesnetz (Intranet) kostenlos zur Verfügung. Unter der obigen Internet-Adresse bzw. über www.berlin.de/senjust/service/service.html sind auch das Amtsblatt- sowie das Gesetz- und Verordnungsblatt einsehbar.
Juristische Informationssysteme
Seit Anfang 2002 haben alle Justizeinrichtungen Zugriff auf die wichtigsten Datenbanken der juris GmbH, wobei der Zugriff auch vom häuslichen Arbeitsplatz der Richter/innen und Staatsanwälte/Staatsanwältinnen möglich ist. Um dies zu erreichen, hat die Berliner Justiz - wie alle anderen Bundesländer - einen Rahmenvertrag mit juris geschlossen. Vom Arbeitsplatz aus erfolgt der Zugriff regelmäßig über das TESTA-Netz.
2.2 Senatsverwaltung für Justiz
Alle Arbeitsplätze sind mit vernetzten PC ausgestattet. Den Mitarbeitern steht neben MS-Office 97 und Juris der Zugriff auf das Internet, das Intranet der Berliner Verwaltung und das behördeninterne Intranet mit diversen Informationsangeboten und einer elektronischen Formularsammlung zur Verfügung. Die zentrale Registratur und die Bibliothek arbeiten jeweils mit Fachanwendungen. Zur Vorbereitung der Einführung eines DOMEA-zertifizierten Vorgangsbearbeitungssystems findet derzeit eine Organisationsuntersuchung statt. Bei der technischen Realisierung dieses Vorhabens wird unmittelbar auf den Ergebnissen und Vorgaben des landesweiten Projektes SIDOK (Informations- und Dokumentationssystem des Senats) aufgesetzt werden.
2.3 Ordentliche Gerichtsbarkeit
Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind bislang 2.308 Bildschirmarbeitsplätze eingerichtet.
Entsprechend der Vielfalt von Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist eine Vielzahl von Fachanwendungen im Einsatz, von denen einige auf Grund ihres Alters in den nächsten Jahren abgelöst werden müssen.
Automation der Justizkasse (AJUKA)
Seit Ende 1990 wird das automatisierte Buchungsverfahren der Justizkasse AJUKA betrieben. In AJUKA werden die kassenspezifischen Daten sämtlicher Justizfachverfahren zusammenführt. Die vorhandenen Schnittstellen zu den Fachverfahren werden zeitnah weiter vervollständigt werden, um eine umfassende elektronische Sollstellung ohne manuellen Erfassungsaufwand zu ermöglichen.
Im Rahmen des Projekts Kassenkooperation wird derzeit die Option geprüft, die Justizverfahren AJUKA (Justizkasse) und ZABUSYS (Zahlstellen) durch zusätzliche Module des Landesverfahrens ProFiskal zu ersetzen (siehe: 2.1 Rechnungswesen).
Automation des Landgerichts, der Amtsgerichte und des Kammergerichts
(AULAK)
AULAK ist das für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Berlin zentrale Entwicklungsvorhaben, mit dem die verfahrenstechnische Voraussetzung zu einer grundlegenden Modernisierung der Arbeitsabläufe in den Gerichten geschaffen wurde.
Mit dem Programm AULAK steht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Berlin jetzt eine Software zur Verfügung, die alle Organisationseinheiten (Geschäftsstelle, Schreibdienst, Protokoll, Richter und Rechtspfleger) bei ihrer Tätigkeit vernetzt unterstützt.
Die Nutzung einer gemeinsamen Datenbank bedeutet, dass jederzeit, auch ohne Vorliegen der Akte, dem jeweiligen Bearbeiter Informationen zur Verfügung stehen. Damit verbessern sich auch die Auskunftsmöglichkeiten gegenüber den Verfahrensbeteiligten.
Die Erstellung von Schriftgut wird durch eine automatisierte Textverarbeitung auf Basis von Standardsoftware unterstützt. Adressdaten, das Große Rubrum usw. werden automatisch erstellt und in das Schriftgut eingefügt. Ein großer Teil des Schreibwerks kann somit direkt von dem jeweiligen Bearbeiter erstellt werden ohne dass dieser einen gesonderten Schreibdienst in Anspruch nehmen muss.
Grundlage von AULAK sind zum einen INFORMIX-Datenbanken, in denen die verfahrensrelevanten Daten ebenso gespeichert sind wie Informationen übergeordneter Natur (z.B. Kostenverzeichnisnummern, Dolmetscherdaten, Adressdaten der deutschen Gerichte usw.) und Programmsteuerungsdaten (z.B. Geschäftsplan zur automatischen Zuordnung der Verfahren zum zuständigen Spruchkörper inkl. Aktenzeichenvergabe.)
Zum anderen nutzen alle Anwender eines Gerichts eine gemeinsame Datenablagestruktur zur Speicherung verfahrensrelevanter Dokumente.
AULAK ist modular aufgebaut, d.h., für die unterschiedlichen Gerichtszweige (Zivilprozess inkl. Familiensachen, Strafprozess, FGG) existieren eigene Programmmodule. Darüber hinaus wurden die Funktionalitäten für die einzelnen Aufgabengebiete dort, wo es sinnvoll erschien, in weitere Programmmodule gegliedert. Für die Pflege von Stammdaten und Zugriffsrechten existieren darüber hinaus gesonderte Module.
Die Oberflächen aller AULAK-Module wurden einheitlich gestaltet, d.h., der Anwender kann sich problemlos in ein neues Modul einarbeiten. Menügestaltung und Short-Cuts sind gleich.
AULAK ist so konfigurierbar, dass durch die Software weder in arbeitsablauftechnischer noch in aufbauorganisatorischer Hinsicht Vorgaben gemacht werden. Die einzelnen Gerichte können die Software so anpassen, wie es ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Wer welche Berechtigungen auf der Datenbank bekommt kann ebenso vor Ort gesteuert werden wie die Zugriffsberechtigung auf einzelne Programmmasken.
Ein wichtiger Bestandteil von AULAK ist die automatisierte Textverarbeitung. Auf Basis von Standardsoftware stehen zahlreiche Dokumentvorlagen zur Verfügung, die durch Angaben aus der Datenbank sowie durch Benutzereingaben gefüllt werden. Für den Zivilprozess (inkl. Familiensachen) existieren zur Zeit weit über 400 Dokumentvorlagen, die ihrerseits auf mehr als 300 Dokumente zugreifen, für den Strafprozess (inkl. Schöffensachen) allein für den amtsgerichtlichen Bereich über 200 Dokumentvorlagen mit rund 250 Dokumenten.
Die Vorlagen sind so gestaltet, dass dort, wo der Arbeitsablauf es erfordert, Progammpakete realisiert wurden. So werden z.B. sowohl die Expedition von Entscheidungen als auch Ladungen in einem Arbeitsgang erstellt. Alle AULAK-Anwender eines Gerichts nutzen eine gemeinsame Ablagestruktur. Die Speicherung und der Aufruf von Dokumenten erfolgt über programmierte Routinen.
AULAK wird ständig nach Maßgabe des Masterplans IMOG (Informationsmanagement in der ordentlichen Gerichtsbarkeit) weiterentwickelt. Neben der Integration bestehender ”Altverfahren” wird AULAK auch an den Erfordernissen des elektronischen Rechtsverkehrs ausgerichtet werden. Es ist beabsichtigt, mit einem Pilotvorhaben in einem ausgesuchten Teilsegment (beispielsweise dem Kostenfestsetzungverfahren) erste praktische Erfahrungen zu sammeln.
Automation des Handelsregisters (AUREG)
Die Führung des Handels-, Vereins-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters wurde bereits seit 1995 an rd. 95 Bildschirmarbeitsplätzen im zentralen Registergericht (Amtsgericht Charlottenburg) durch die Anwendung der in vielen Bundesländern eingesetzten Softwarelösung HAREG unterstützt. Gemeinsam mit den Ländern Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bremen hat die Berliner Justiz durch die Firmen AM-SoFT und BGS AG eine neue Softwarelösung für die digitale (papierarme) Führung des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregisters (AUREG) entwickelt, die sich in Berlin seit Juni und in Schleswig-Holstein seit Juli 2004 im Echtbetrieb befindet. Nach weitgehendem Abschluss der Umschreibung der Registerdaten, womit in Berlin gegen Jahresende 2004 gerechnet wird, soll auch der Online-Zugriff für Jedermann über das Internet mittels üblicher Browser-Technologie ermöglicht werden.
Kartei in Insolvenz- und Konkurssachen (KIKO)
1998 wurde die Anwendung zur Automationsunterstützung der Konkurskartei an die Erfordernisse des Insolvenzverfahrens angepasst. Unter dem Namen KIKO (Kartei für Insolvenz- und Konkurssachen) unterstützt es die Bearbeitung sowohl der Unternehmens- als auch der Verbraucherinsolvenzen im AG Charlottenburg. KIKO wird in das einheitliche Verfahren AULAK integriert werden.
Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren (AUMAV)
Mit der Anwendung AUMAV – Automation des gerichtlichen Mahnverfahrens – werden die im zentralen Mahngericht AG Wedding eingehende Anträge auf Erlass von Mahnbescheiden (jährlich über 460.000) überwiegend maschinell erfasst und mit einem Programmsystem verarbeitet, das auch in zwölf anderen Bundesländern eingesetzt wird. Die Verfahrenssteuerung und Datenhaltung erfolgen weitgehend papierlos; die erlassenen Bescheide und Nachrichten werden über spezielle Poststraßen zentral versandfertig vorbereitet.
Das automatisierte Mahnverfahren ist seit Oktober 2003 um das Verfahren zur Stellung von Mahnanträge im Internet (OptiMahn = interaktives Mahnbescheidsformular mit umfassenden Plausibilitätsprüfungen und Hilfefunktionen – ProfiMahn = Abwicklung der gesamten Kommunikation mit den Mahngerichten in elektronischer Form durch den Antragsteller) ergänzt worden. Damit besteht die Möglichkeit, Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids per Email einzureichen.
Schuldnerverzeichnis/Eidesstattliche Versicherung (SCHUV/EV)
Mit dem Projekt SCHUV/EV wurde das bei dem Amtsgericht Schöneberg geführte Zentrale Schuldnerverzeichnis automatisiert. Die einzelnen Amtsgerichte führen keine örtlichen Schuldnerverzeichnisse mehr. Sie sind online mit dem Zentralverzeichnis verbunden. Die Fachanwendung SCHUV wird in das einheitliche IT-Fachverfahren AULAK integriert werden.
Maschinell geführtes Grundbuch (SolumSTAR)
Die Einführung des maschinell geführten Grundbuchs wurde mit dem nach der gleichnamigen Anwendung benannten Projekt SolumSTAR (Solum = lat. Grund + Boden, STAR = System für Textverarbeitung, Archivierung und Recherche) bis Ende 2000 vollzogen. Derzeit befindet sich die Version 2.15 im Einsatz.
Berlin beteiligt sich mit allen anderen Bundesländern im Projekt “Redesign EDV-Grundbuch” an der technischen Fortentwicklung des bestehenden Systems hin zu einem datenbankgestützten Grundbuch. Seit März 2000 werden externe Kunden wie Notare, Banken zum automatisierten Abrufverfahren zugelassen. Die für den Betrieb des elektronischen Grundbuchs in den Grundbuchämtern erforderliche informationstechnische Ausstattung, deren Wartung und Pflege wird im Rahmen einer public private partnership von einem Investor privat finanziert. Dieser refinanziert sich aus dem ihm abgetretenen Gebührenaufkommen aus den automatisierten Abrufen.
Automation der Immobiliarversteigerung (ADIMMOV)
An den Amtsgerichten Spandau und Charlottenburg wird ADIMMOV eingesetzt, eine Automationsunterstützung des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren. ADIMMOV wird derzeit in das einheitliche Fachverfahren für die ordentliche Gerichtsbarkeit AULAK integriert.
2.4 Fachgerichtsbarkeiten
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Oberverwaltungsgericht und Verwaltungsgericht) werden alle Geschäftsbereiche durch den Einsatz von zeitgemäßer Informationstechnologie an über 250 vernetzten PCs unterstützt. Als Anwendungssoftware wird das Gerichtsorganisationsprogramm GEORG eingesetzt.
In der Finanzgerichtsbarkeit sind die Serviceeinheiten aller Senate mit Informationstechnik auf Grundlage der in mehreren Bundesländern eingesetzten Fachanwendung VG/FG ausgestattet. Die Vollausstattung der Richterarbeitsplätze wurde im Jahr 2001 verwirklicht.
In der Berliner Sozialgerichtsbarkeit wird das länderübergreifend entwickelte Fachverfahren LISA eingesetzt. Die Vollausstattung der Richterarbeitsplätze mit modernen Endgeräten wird derzeit realisiert.
2.5 Strafverfolgungsbehörden
Die Strafverfolgungsbehörden Berlins sind seit 2003 vollständig vernetzt mit Bildschirmarbeitsplätzen. Auf den insgesamt ca. 1.200 Arbeitsplätzen werden den Sachbearbeitern je nach Aufgabengebiet die eigens entwickelten Softwareprodukte ASTA - Automatisiertes Staatsanwaltschaftliches Auskunftssystem - und JUKOS - System zur elektronischen Unterstützung der Geldstrafen- und Kostenvollstreckung - oder Standard-Softwareprodukte - sogenannte Büroanwendungen (MS-Office, Star-Office) mit Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, lokaler Datenbank und eMail - angeboten.
Darüber hinaus stehen ein Informationssysteme zur Verfügung mit Gesetzes- und Verordnungstexten, Juris, und einer hausinternen Intranet-Informationsplattform).Der Betrieb nahezu des gesamten IT-Systems erfolgt mit Hilfe der Software Citrix MetaFrame in der Architektur "server-based-computing” (SBC) mit leistungsfähigen Applikations-, File- und Datenbankservern im sog. Back-Office und Thin Clients an den Arbeitsplätzen.
Auf dieser Basis wird mit MODESTA (Modernisierung der Staatsanwaltschaften) derzeit eine zukunftigsfähige technische Integrationslösung geschaffen, die Datenredundanzen vermeidet und an den Geschäftsabläufen und -prozessen der Behörden ausgerichtet folgende Ziele verfolgt:
· Beschleunigung der Verfahrensabläufe, insbes. im Ermittlungsbereich
· Optimierung der Qualität staatsanwaltschaftlicher Produkte
· Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
· Sparsamerer Umgang mit knappen Ressourcen (Personal, Zeit, Material)
MODESTA bietet hierfür:
§ eine umfassende IT-Unterstützung am Arbeitsplatz mit einheitlichem Zugangsportal und durchgehend grafischer Benutzeroberfläche
§ eine umfassende Informationsgewinnung am Arbeitsplatz durch Zugriff auf interne Informationen - ASTA, ISTA, JUKOS- , externe Informationen -ISVB/POLIKS, BZR, ZStV, VZR, GZR, StaLa, Landeseinwohneramt, Verfügungssammlungen, Umläufe, Rechtsprechungs- und Entscheidungssammlungen (JURIS), Gesetzes- und Verordnungstexte und Literaturfundstellen
§ voll- oder teilelektronischer (Hand-)Akten mit Recherchemöglichkeit in diesem Bestand (mit Option für externe elektronische Akteneinsicht in UJs-Verfahren)
§ Elektronische Kommunikation mit der Polizei (e-Ermittlungsaufträge bzw. bidirektionaler elektronischer Informationsaustausch im allgemeinen)
§ eine weitgehend automatisierte Textverarbeitung (Textbausteine, Formulare, Musterdokumente z.B. Anklageentwürfe)
§ eine Option für elektronische Heimarbeitsplätze
Besondere Beachtung finden die Schnittstellen zu den externen Kommunikationspartnern insbesondere zu den Gerichten und zur Justizkasse, zur Polizei (ISVB), zu den bundesweiten Registrierungssystemen BZR, ZStV, VZR, GZR, zum Statistischen Landesamt (StaLa) und zum Landeseinwohneramt
Die Realisierung erfolgt in drei Stufen:
1.Stufe: IT-gestützte Registratur auf der Basis eines DOMEA-zertifizierten Produkts
2.Stufe: Elektronische Akte auf der Basis eines DOMEA-zertifizierten Produkts
3.Stufe: IT-gestützte Vorgangsbearbeitung auf der Basis eines DOMEA-
zertifizierten ProduktsMit der Realisierung der 1. Stufe ist begonnen werden. Im Herbst dieses Jahres soll der Pilotbetrieb mit einem Prototyp aufgenommen werden. Im Oktober 2005 soll der Echtbetrieb der 1. Stufe aufgenommen werden. Für Dezember 2005 sind Erprobungen mit einem Prototypen der 2. Stufe geplant.
2.5 Justizvollzug
In den Vollzugsgeschäftsstellen, den Zahlstellen und in der Arbeitsverwaltung der Justizvollzugsanstalten wird insbesondere zur Buchhaltung und Abrechnung das Verfahren BASIS (Buchhaltungs- und Abrechnungssystem im Strafvollzug) an gegenwärtig 987 Bildschirmarbeitsplätzen eingesetzt. Das Verfahren BASIS wird ab Herbst 2004 durch das im Länderverbund neu entwickelte Verfahren BASIS-WEB abgelöst werden.
Es ist beabsichtigt, noch in diesem Jahr ein Fachverfahren zur Dienstplangestaltung und –abrechnung in den Justizvollzugsanstalten einzuführen.
2.6 Soziale Dienste der Justiz
Die Sozialen Dienste der Justiz sind nur teilweise mit Bildschirmarbeitsplätzen ausgestattet. Das dort eingesetzte IT-Fachverfahren ADSODI (Automatische, allgemeine Datenverarbeitung Soziale Dienste) unterstützt die Aufgaben der Registratur. Es weist die Erfassung, den Bearbeitungsstand der Bearbeitungsfälle nach. Es können Texte, Berichte und Statistiken erstellt werden.
2.7 Ausblick
Der Ausstattung der Berliner Justiz mit moderner Informationstechnik hat unter dem Aspekt des optimalen Mitteleinsatzes gerade im Hinblick auf die in Berlin stattfindende drastische Haushaltskonsolidierung sehr hohe Priorität. Deshalb soll die flächendeckende Ausstattung der Berliner Gerichte und Justizbehörden mit Bildschirmarbeitsplätzen spätestens im Frühjahr 2006 abgeschlossen sein.